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Bei Veränderungen im privaten Bereich, Wechsel des Arbeitsortes, Projektarbeit, Praktika, Weiterbildung oder Studium ist die Anmietung möblierten Wohnraums eine gute Lösung.

Möblierter Wohnraum

Wann zählt Wohnraum als möbliert?

Bei einer möblierten Vermietung muss die Hälfte der erforderlichen Einrichtungs-Gegenstände für eine Haushaltsführung bereitgestellt sein. Dazu gehören etwa Küchenmobiliar, Schrank, Bett, Beleuchtung, Tisch und Stühle.

Als extra Service, komplett eingerichtet vom Vermieter, können Hausrat wie Geschirr, Besteck, Handtücher sowie Bettwäsche und Elektrogeräte wie eine Kaffeemaschine oder Waschmaschine angeboten sein.

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